Planer - Bauingenieur, Fachrichtung Wasserversorgungs- und Kanalnetze

VERANTWORTUNGEN:

Erstellen von Investitionsprojekten in den jeweiligen Phasen gemäß der geltenden Gesetzgebung

Enge Zusammenarbeit mit dem technischen Personal, Verfolgen der geplanten wöchentlichen Arbeiten und erfassen des Fortschritts

Verantwortlich für die Qualität der von ihm erarbeiteten Aufgaben entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und dem Einhalten der Berufsethik.

Obligatorische Einhaltung des Vertragsumfangs als geplante Ausführungszeit der Aufgaben und Zeitplan

Kontinuierliche Überwachung und Berichterstattung über den Projektfortschritt an den Projektmanager und die Unternehmensleitung

Bewertung der Projektprobleme und Ermittlung von Lösungen für das Erreichen der Qualität

Beantwortung von Anfragen des Kunden und der Teilnehmer im Planungsprozess und beim Erstellen der Objekte

Teilnahme an den Arbeitstreffen zwischen den verschiedenen Fachgebieten des Projekts, Führen der notwendigen Korrespondenz

Erfüllt seine/ihre allgemeinen Aufgaben in Übereinstimmung mit der Arbeitsordnung des Unternehmens

ANFORDERUNGEN:

Bildung – Ingenieurhochschulausbildung; Bildungsstufe – Master, Bauingenieur, Profil Wasserversorgungs- und Kanalnetze und Anlagen

Über 3 Jahre Erfahrung als Planer im Bereich Wasserversorgungs- und Abwassersysteme

Erfahrung in der Bemessung von Wasserversorgungs- und Abwassersystemen

Hervorragende Computerkenntnisse – Microsoft Office, Internet, AutoCad und mehr.

Gute Kenntnisse des geltenden Regelungsrahmens sowie des gesamten Investitionsprozesses im Wassersektor

Sehr gute Kommunikationsfähigkeiten und Teamarbeit

Ernsthafte Motivation und der Wunsch zur Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten

Fähigkeit auf der Grundlage der Kenntnisse über die laufenden Prozesse und die geplanten Ergebnisse angemessen zu reagieren

Ergreifen von Initiativen zur Lösung von Problemen, die während der Arbeit aufgetreten sind

Ausgezeichnete Englischkenntnisse – in Wort und Schrift

Eine zweite europäische Fremdsprache ist vorteilhaft

Gültiger Führerschein