Planer - Bauingenieur, Fachrichtung Wasserversorgungs- und Kanalnetze

VERANTWORTUNGEN:

• Erstellen von Investitionsprojekten in den jeweiligen Phasen gemäß der geltenden Gesetzgebung

• Enge Zusammenarbeit mit dem technischen Personal, Verfolgen der geplanten wöchentlichen Arbeiten und erfassen des Fortschritts

• Verantwortlich für die Qualität der von ihm erarbeiteten Aufgaben entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und dem Einhalten der Berufsethik.

• Obligatorische Einhaltung des Vertragsumfangs als geplante Ausführungszeit der Aufgaben und Zeitplan

• Kontinuierliche Überwachung und Berichterstattung über den Projektfortschritt an den Projektmanager und die Unternehmensleitung

• Bewertung der Projektprobleme und Ermittlung von Lösungen für das Erreichen der Qualität

• Beantwortung von Anfragen des Kunden und der Teilnehmer im Planungsprozess und beim Erstellen der Objekte

• Teilnahme an den Arbeitstreffen zwischen den verschiedenen Fachgebieten des Projekts, Führen der notwendigen Korrespondenz

• Erfüllt seine/ihre allgemeinen Aufgaben in Übereinstimmung mit der Arbeitsordnung des Unternehmens

ANFORDERUNGEN:

• Bildung – Ingenieurhochschulausbildung; Bildungsstufe – Master, Bauingenieur, Profil Wasserversorgungs- und Kanalnetze und Anlagen

• Über 3 Jahre Erfahrung als Planer im Bereich Wasserversorgungs- und Abwassersysteme

• Erfahrung in der Bemessung von Wasserversorgungs- und Abwassersystemen

• Hervorragende Computerkenntnisse – Microsoft Office, Internet, AutoCad und mehr.

• Gute Kenntnisse des geltenden Regelungsrahmens sowie des gesamten Investitionsprozesses im Wassersektor

• Sehr gute Kommunikationsfähigkeiten und Teamarbeit

• Ernsthafte Motivation und der Wunsch zur Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten

• Fähigkeit auf der Grundlage der Kenntnisse über die laufenden Prozesse und die geplanten Ergebnisse angemessen zu reagieren

• Ergreifen von Initiativen zur Lösung von Problemen, die während der Arbeit aufgetreten sind

• Ausgezeichnete Englischkenntnisse – in Wort und Schrift

• Eine zweite europäische Fremdsprache ist vorteilhaft

• Gültiger Führerschein